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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen über die Nutzung
von Bildmaterial bzw. Bilddaten
A - Allgemeines |
| 1. | Die nachfolgenden Liefer-
und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Jeannine Suerdieck
(im weiteren "JS") übernommenen Aufträge, vergebenen Nutzungsrechte,
erbrachten Lieferungen und Leistungen.
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| 2. | Mangels ausdrücklicher
Bestätigung erfolgt die Anerkennung der AGB´s ab Auftragserteilung sowie
durch die Annahme von Lieferungen und Leistungen.
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| 3. | Abweichende Geschäftsbedingungen
des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch JS, Geschäftsbedingungen
des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä.
verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
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| 4. | Fotografien, Bildmaterial
im Sinne dieser AGB´s sind sämtliche dem Kunden überlassenen
Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form
sie vorliegen.
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| 5. | Reklamationen sind innerhalb
von drei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials in schriftlicher Form mitzuteilen,
Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel
binnen zehn Werktagen. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine
Haftung von JS für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten
ausgeschlossen.
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| 6. | Der Besteller hat bei der
Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder,
Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechen
die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder
stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers
überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt.
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| 7. | Durch die Leistung von Schadensersatz
und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden,
erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
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| 8. | Bildbeschreibungen und Stichwortlisten
zu den Bildern wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Sollten dennoch Fehler
enthalten sein - z.B. Fehlbestimmung von Pflanzen - übernimmt JS keinerlei
Haftung für dadurch entstehende Schäden.
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| B - Urheberrechte, Nutzungsrechte |
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| 1. | Das überlassene Bildmaterial
bzw. überlassene Bilddaten bleiben stets Eigentum von JS. Es werden
ausschließlich die einfachen Urhebernutzungsrechte übertragen.
Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordern eine
gesonderte schriftliche Vereinbarung.
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| 2. | Die Vergabe von Nachdruckrechten
an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso ist das Fertigen von Duplikaten zur
Archivierung bzw. das Speichern der Bilddaten zwecks Archivierung untersagt.
Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
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| 3. | Eine Entstellung des urheberrechtlich
geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Erstellung
von Fotokollagen usw. ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
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| 4. | Grundsätzlich wird durch
JS nur das einfache Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen.
Unterliegt das Bildmaterial bzw. die Bilddaten einem weiteren gesetzlich
geschützten Urheberrecht wie z.B. im Falle von abgebildeten
Werken der bildenden oder darstellenden Kunst, öffentlichen Bauwerken,
etc. so erhält der Besteller mit Erhalt der fotografischen Nutzungsrechte,
diese weiteren Rechte nicht. Derartige Veröffentlichungsgenehmigungen
sind beim Urheber des dargestellten Werkes einzuholen.
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| C - Nutzungshonorare |
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| 1. | Jede Nutzung des Bildmaterials
ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage
für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für
Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails,
die mittels Montagen, Fotocomposing, elekronischen Bildträgern oder
ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
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| 2. | Der Kunde ist verpflichtet,
die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Entsprechen
die Angaben des Kunden nicht der tatsächlich umgesetzten Nutzungsart,
gilt das Einverständnis für die Nutzung als nicht erteilt und
ist JS von möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
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| 3. | Vorbehaltlich einer abweichenden,
schriftlichen Vereinbarung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine
einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere
Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck
etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung
von JS.
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| 4. | Sämtliche berechneten
Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils
bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind
stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Das vereinbarte
Nutzungsrecht erhalten Sie erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
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| 5. | Falls die vorgesehene Veröffentlichung
oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar
nicht zurück erstattet werden. Ein Rücktritt vom Nutzungsvertrag
ist nur unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen möglich.
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| D -Kosten |
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| 1. | Für alle Bildlieferungen
und -übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten
berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwands ergeben.
Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen.
Mit der Bezahlung der Bearbeitungs- oder Versand- bzw. Übermittlungskosten
erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
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| E - Persönlichkeitsrechte
Dritter |
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| 1. | JS haftet nicht, wenn eine
auf Fotos abgebildete Person mit der Veröffentlichung in bestimmten
Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen
empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen (Werbung, etc. ), die Zustimmung
abgebildeter Personen vor der Veröffentlichung einzuholen. In jedem
Fall bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem
Bildnutzer und JS.
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| 2. | Tendenzfremde Verwendungen
und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung
abgebildeter Personen geeignet sind, sind unzulässig und machen den
Verwender schadensersatzpflichtig.
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| F - Nicht genehmigte Verwendung
von Bildmaterial und Bilddaten |
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| 1. | Die Bilder, Bilddaten und
die Bilddatenbank, das gesamte Design und sonstige Inhalte des Internetangebotes
sind Eigentum von Jeannine Suerdieck. Sie sind urheberrechtlich geschützt.
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| 2. | Jede nicht genehmigte Verwendung,
ungenehmigte Weitergabe der Daten an Dritte, Veröffentlichung der Seiteninhalte
bzw. Bilddaten, egal ob für eine private oder gewerbliche Nutzung,
ist unzulässig.
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| 3. | Wer Seiteninhalte, Bilder
oder Bilddaten, gleich ob für private oder gewerbliche Nutzung, veröffentlicht
oder anderweitig, in einer nicht genehmigten Form nutzt, haftet mit bis
zum 5fachen Honorar, welches branchenüblich und angemessen ist.
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| G - Urheberrecht/Belegexemplar |
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| 1. | Der Urhebervermerk
bei Veröffentlichungen lautet, sofern nicht anderes schriftlich bestimmt
wird, wie folgt:
Jeannine Suerdieck, www.js-fotografie.com |
| 2. | Der Besteller ist verpflichtet,
die Veröffentlichung einer Aufnahme mit entsprechendem Vermerk zu versehen.
Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen
oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondergenehmigung getroffen
wurde.
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| 3. | Wird diese Verpflichtung
verletzt, berechnet JS einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte
bzw. zu beanspruchende Grundhonorar.
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| 4. | Von jeder Veröffentlichung
ist JS unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplare kostenlos zuzusenden.
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| H - Leistungszeiten/-Fristen/Lieferverzug |
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| 1. | Leistungszeiten
und Leistungsfristen sind ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung
unverbindlich. Bei Lieferverzug ist JS schriftlich eine angemessene Nachfrist
zu setzen. Ersatz entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.
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| I - Haftung |
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| 1. | Schadensersatzansprüche
gegen JS sind ausgeschlossen. Es sei denn JS ist grob fahrlässiges
Handeln oder Vorsatz zu Last zu legen.
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| J - Vertraulichkeit |
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| 1. | Die dem Lizenzgeber
unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich, soweit nichts
anderes vereinbart wird. Der Kunde wird hiermit gemäß §
33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung
davon unterrichtet, dass der Lizenzgeber seine Anschrift in maschinenlesbarer
Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell
verarbeitet. Soweit sich der Lizenzgeber Dritter zur Erbringung der angebotenen
Dienste bedient, ist der Lizenzgeber berechtigt, die Kundendaten offen zu
legen, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des
Betriebs erforderlich ist.
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| K - Schlussbestimmung/Gerichtsstand |
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| 1. | Anders lautende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam
sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen
hiervon nicht berührt.
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| 2. | Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich
Dresden/Germany.
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| 3. |
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt
deutsches Recht als vereinbart. Ausnahmen müssen in schriftlicher
Form vereinbart werden.
Stand: 1.10.2005 |