Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen über die Nutzung von Bildmaterial bzw. Bilddaten

A - Allgemeines

1.  
Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Jeannine Suerdieck (im weiteren "JS") übernommenen Aufträge, vergebenen Nutzungsrechte, erbrachten Lieferungen und Leistungen.
2.  
Mangels ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung der AGB´s ab Auftragserteilung sowie durch die Annahme von Lieferungen und Leistungen.
3.  
Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch JS, Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
4.  
Fotografien, Bildmaterial im Sinne dieser AGB´s sind sämtliche dem Kunden überlassenen Werke, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen.
5.  
Reklamationen sind innerhalb von drei Werktagen nach Zugang des Bildmaterials in schriftlicher Form mitzuteilen, Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung von JS für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.
6.  
Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt.
7.  
Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.
8.  
Bildbeschreibungen und Stichwortlisten zu den Bildern wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Sollten dennoch Fehler enthalten sein - z.B. Fehlbestimmung von Pflanzen - übernimmt JS keinerlei Haftung für dadurch entstehende Schäden.

   B - Urheberrechte, Nutzungsrechte

1.  
Das überlassene Bildmaterial bzw. überlassene Bilddaten bleiben stets Eigentum von JS. Es werden ausschließlich die einfachen Urhebernutzungsrechte übertragen. Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen erfordern eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
2.  
Die Vergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso ist das Fertigen von Duplikaten zur Archivierung bzw. das Speichern der Bilddaten zwecks Archivierung untersagt. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
3.  
Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Erstellung von Fotokollagen usw. ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4.  
Grundsätzlich wird durch JS nur das einfache Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Unterliegt das Bildmaterial bzw. die Bilddaten einem weiteren gesetzlich geschützten Urheberrecht – wie z.B. im Falle von abgebildeten Werken der bildenden oder darstellenden Kunst, öffentlichen Bauwerken, etc. – so erhält der Besteller mit Erhalt der fotografischen Nutzungsrechte, diese weiteren Rechte nicht. Derartige Veröffentlichungsgenehmigungen sind beim Urheber des dargestellten Werkes einzuholen.

   C - Nutzungshonorare

1.  
Jede Nutzung des Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elekronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
2.  
Der Kunde ist verpflichtet, die notwendigen Auskünfte vor der Nutzung zu erteilen. Entsprechen die Angaben des Kunden nicht der tatsächlich umgesetzten Nutzungsart, gilt das Einverständnis für die Nutzung als nicht erteilt und ist JS von möglichen Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.
3.  
Vorbehaltlich einer abweichenden, schriftlichen Vereinbarung gelten Honorarvereinbarungen nur für eine einmalige Veröffentlichung und den angegebenen Zweck. Jede weitere Verwendung (z. B. auch das Produkt begleitende Prospekte oder Werbung, Nachdruck etc.) ist erneut honorarpflichtig und bedarf auch der erneuten Zustimmung von JS.
4.  
Sämtliche berechneten Honorare und sonstigen Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind stets nach Erhalt und ohne jeden Abzug fällig und zahlbar. Das vereinbarte Nutzungsrecht erhalten Sie erst mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
5.  
Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits gezahltes Honorar nicht zurück erstattet werden. Ein Rücktritt vom Nutzungsvertrag ist nur unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen möglich.

   D -Kosten

1.  
Für alle Bildlieferungen und -übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwands ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungs- oder Versand- bzw. Übermittlungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.

   E - Persönlichkeitsrechte Dritter

1.  
JS haftet nicht, wenn eine auf Fotos abgebildete Person mit der Veröffentlichung in bestimmten Zusammenhängen nicht einverstanden ist. Zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt es sich, in Zweifelsfällen (Werbung, etc. ), die Zustimmung abgebildeter Personen vor der Veröffentlichung einzuholen. In jedem Fall bedarf es einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Bildnutzer und JS.
2.  
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen geeignet sind, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

   F - Nicht genehmigte Verwendung von Bildmaterial und Bilddaten

1.  
Die Bilder, Bilddaten und die Bilddatenbank, das gesamte Design und sonstige Inhalte des Internetangebotes sind Eigentum von Jeannine Suerdieck. Sie sind urheberrechtlich geschützt.
2.  
Jede nicht genehmigte Verwendung, ungenehmigte Weitergabe der Daten an Dritte, Veröffentlichung der Seiteninhalte bzw. Bilddaten, egal ob für eine private oder gewerbliche Nutzung, ist unzulässig.
3.  
Wer Seiteninhalte, Bilder oder Bilddaten, gleich ob für private oder gewerbliche Nutzung, veröffentlicht oder anderweitig, in einer nicht genehmigten Form nutzt, haftet mit bis zum 5fachen Honorar, welches branchenüblich und angemessen ist.

   G - Urheberrecht/Belegexemplar

1.  
Der Urhebervermerk bei Veröffentlichungen lautet, sofern nicht anderes schriftlich bestimmt wird, wie folgt:
Jeannine Suerdieck, www.js-fotografie.com
2.  
Der Besteller ist verpflichtet, die Veröffentlichung einer Aufnahme mit entsprechendem Vermerk zu versehen. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondergenehmigung getroffen wurde.
3.  
Wird diese Verpflichtung verletzt, berechnet JS einen Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. zu beanspruchende Grundhonorar.
4.  
Von jeder Veröffentlichung ist JS unaufgefordert ein vollständiges Belegexemplare kostenlos zuzusenden.

   H - Leistungszeiten/-Fristen/Lieferverzug

1.  
Leistungszeiten und Leistungsfristen sind ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung unverbindlich. Bei Lieferverzug ist JS schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ersatz entgangenen Gewinns ist ausgeschlossen.
   I - Haftung

1.  
Schadensersatzansprüche gegen JS sind ausgeschlossen. Es sei denn JS ist grob fahrlässiges Handeln oder Vorsatz zu Last zu legen.

   J - Vertraulichkeit

1.  
Die dem Lizenzgeber unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst Datenschutzverordnung davon unterrichtet, dass der Lizenzgeber seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Soweit sich der Lizenzgeber Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist der Lizenzgeber berechtigt, die Kundendaten offen zu legen, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.

   K - Schlussbestimmung/Gerichtsstand

1.  
Anders lautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen hiervon nicht berührt.
2.  
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich Dresden/Germany.
3.  
Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. Ausnahmen müssen in schriftlicher Form vereinbart werden.

 

Stand: 1.10.2005